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Werner Kappler
Experte
für Rechtsschutzversicherungen
Sind Sie im Besitz eines eigenen PKW, eines Motorrades oder eines Wohnmobile0s? Dann sollten Sie über den Abschluss eines Fahrzeug Rechtsschutz für ihr Fahrzeug nachdenken. Solch eine Versicherung wird von nahezu allen deutschen Versicherungsgesellschaften angeboten und bezieht sich nicht nur auf das Fahrzeug, sondern auch auf den Eigentümer, den Fahrer und die Insassen.
Darüber hinaus kann der Fahrzeug Rechtsschutz auch in mehrere Teilbereiche untergliedert werden. Hierbei handelt es sich um den
Ist Ihnen nach einem Verkehrsunfall ein persönlicher Schaden entstanden, sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen und dort einen Antrag auf Entschädigung stellen. Der Schadensersatzanspruch kann sich jedoch nicht nur auf Körper- und Bekleidungsschäden, sondern auch auf Reparatur– und Abschleppkosten, Mietwagenkosten oder Vermögensschäden beziehen.
Der Verkehrs-Straf-Rechtsschutz tritt vor allem dann in Kraft, wenn Sie sich gegen den Vorworf der fahrlässigen Körperverletzung, der fahrlässigen Verkehrsgefährdung oder der Unfallflucht zur Wehr setzen müssen. Er gilt jedoch nicht für Straftaten, für die Sie bereits rechtskräftig verurteilt worden sind.
Wird hingegen behauptet, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht begangen haben, dann ist der Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz zuständig. Dies wäre zum Beispiel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einer Vorfahrsverletzung, falschem Überholen oder Fahren bei Rot der Fall. Auch für Fahrten unter Alkoholeinfluss oder unter Drogen ist der Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz zuständig.
Der Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht bezieht sich auf alle Fragen, die sich aus dem Fahrzeugkauf oder aus den unterschiedlichsten Reparatur- beziehungsweise Dienstleistungsverträgen ergeben. Dies betrifft auch solche Leistungen wie zum Beispiel das Betanken, den Ölwechsel oder den Kauf eines Autoradios.
Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor einem deutschen Verwaltungs- oder Finanzgericht, ist entweder der Verkehrs-Rechtsschutz im Verwaltungsrecht oder der Verkehrs-Rechtsschutz im Steuerecht zuständig.
Wird ein versichertes Fahrzeug in irgendeiner Form veräußert oder fällt durch einen Unfall weg, müssen Sie umgehend eine entsprechende Meldung an Ihre zuständige Versicherung machen. Der Fahrzeug Rechtsschutz geht dann automatisch auf das Folgefahrzeug über.
Grundsätzlich besteht jedoch nur dann Fahrzeug Rechtsschutz, wenn der Fahrer auch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.