Recht haben ist das Eine -
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Werner Kappler
Experte
für Rechtsschutzversicherungen
Bekanntlich gibt es in Rechtsschutzversicherungen fixe Wartezeiten, die man versichert sein muss, bevor man erstmals die Leistung der Versicherung in Anspruch nehmen darf. Generell gelten die Fristen sechs Monate und drei Monate. Doch einige Rechtsschutz Bereiche sind auch völlig ohne Wartezeit ausgestattet. Generell kann man diese Sparten unter der Überschrift: Rechtsschutz aus Unverschulden und Rechtsschutz vor dem Staat zusammenfassen.
Rechtsschutz ohne Wartezeit gibt es im Zivilrecht dann, wenn man faktisch Opfer geworden ist und deshalb Schadensersatzansprüche gewonnen hat, die man juristisch geltend machen muss. Hinzu kommt der sehr spezielle Streitfall bei einem Kaufvertrag über ein fabrikneues Kauf- oder Leasingfahrzeug. Generell wäre dies eigentlich dem Vertragsrechtsschutz zuzuordnen, für den die dreimonatige Wartefrist gilt, aber für diesen speziellen Fall herrscht eine Ausnahme, auch hier greift der Rechtsschutz sofort.
Meist hat man jedoch in einer Rechtsschutzversicherung Anspruch auf Rechtsschutz ohne Wartezeit, wenn man sich mit einer staatlichen Anklage konfrontiert sieht. Dies bedeutet, wenn man selbst Beschuldigter in einem Strafverfahren oder in einem Verfahren wegen einer oder mehrerer Ordnungswidrigkeiten ist. Dann kann man sofort auf die Hilfe seiner Rechtsschutzversicherung bauen.
Rechtsschutz ohne Wartezeit genießen auch Soldaten und Beamte, gegen die ein Disziplinar- oder Standesverfahren läuft. Auch im Bereich als Schutzhilfe gegen den Staat gibt es einen Sonderfall, der eigentlich in die dreimonatige Wartefrist fällt, aber „heruntergezogen“ worden ist: Wird die Fahrerlaubnis wegen einer Straf- oder einer Ordnungswidrigkeit eingeschränkt, kann man sich dagegen auch mit Hilfe seiner Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit zur Wehr setzen.
Es gibt einige Fälle, die sich nicht unter die beiden genannten Überschriften bringen lassen, bei denen man aber auch keine Wartezeit hat. Zuerst zu nennen ist der Opferschutz. Wenn man Opfer eines Verbrechens geworden ist, kann man gegen den Täter auch zivilrechtlich sofort mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung vorgehen. Gleiches gilt für den Beratungsrechtsschutz in Familien-, Lebenspartner- und Erbsachen. Allerdings ändert sich hier die diesbezügliche Rechtslage häufig, weshalb es sinnvoll ist, immer wieder die aktuelle Gesetzgebung zu überprüfen.
Ist Ihr Rechtsschutzfall auch dabei? Falls nicht, fragen Sie bei mir einfach nochmals nach. Sie sehen, es gibt auf jeden Fall Rechtsschutz ohne Wartezeit!