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Werner Kappler
Experte
für Rechtsschutzversicherungen
Ohne eine maßgeschneiderte Recht Schutz Versicherung geht es de facto nicht. So wird auch die Strafrechtsschutzversicherung in verschiedene Bereiche gegliedert.
Der Privat- und Berufsrechtsschutz beinhaltet automatisch den Strafrechtsschutz. Dieser wird auch normaler bzw. allgemeiner Strafrechtsschutz genannt.
Der erweiterte Strafrechtsschutz wird auch Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) bezeichnet.
Ganz gleich, ob es um verkehrsrechtliche oder strafrechtliche Aspekte geht: der allgemeine Strafrechtschutz deckt diese Bereiche in der Regel umfassend ab. Im Hinblick auf Strafverfahren, in denen es um die Verteidigung bei verkehrsrechtlichen Vergehen geht, ist ein zusätzlicher Verkehrs- bzw. Fahrerrechtschutz erforderlich. Denn dieser beinhaltet üblicherweise einen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz.
Zu bedenken ist in jedem Fall, dass strafrechtliche Prozesse mitunter sehr langwierig, zeit– und nervenaufreibend, sowie vor allem auch höchst kostenintensiv sind. Somit ist der damit verbundene Kostenaufwand für „Otto Normalverbraucher“ oder „Lieschen Müller“ in der Regel kaum tragbar. Wissenswert ist außerdem, dass in Sachen Strafrechtsschutz der allgemeine und erweiterte Strafrechtsschutz unterschieden werden.
Sie sollten wissen, dass Straftaten, welche nicht fahrlässig sondern vorsätzlich begangen werden, in keinem Fall – auch nicht durch eine Spezial-Strafrechtschutz-Versicherung versichert werden können. Zum Beispiel Betrug, Unterschlagung, Diebstahl oder Sachbeschädigung. Allerdings verhält es sich bei Vergehen, die vorsätzlich durchgeführt werden, so, dass durchaus eine Absicherung in Anspruch genommen werden kann.
Vergehen, die nur vorsätzlich begehbar sind (z.B. Diebstahl, Beleidigung, Betrug) sind in der Regel im normalen allgemeinen Straf-Rechtsschutz nicht versichert! Allein der Vorwurf entsteht schnell! Sichern Sie sich besser vorher ab! Eine Spezialstrafrechtsschutzversicherung übernimmt zunächst einmal den vollen Schutz des Versicherungsnehmers und prüft erst nach dem Urteil, ob die Kosten für spezialisierte Rechtsanwälte und spezielle Gutachter übernommen werden.
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn das rechtskräftigr Urteil auf Vorsatz gesprochen wird. Der Versicherungsnehmer ist dann verpflichtet dem Versicherer, bereits geleistete Zahlungen zu erstatten.
Straftaten die versichert sind: | allgemeiner Straf-Rechtsschutz (außerhalb des Verkehrs-Bereiches) | Spezial-Starf-Rechtsschutz (SSR) |
Vergehen sind Straftaten, für die der Gesetzgeber Freiheitsentzug, auch von weniger als 12 Monaten oder eine Geldstarfe vorsiehtVerbrechen sind Straftaten, für die der Gesetzgeber mindestens 12 Monate Freiheitsstrafe vorsieht (z.B. Meineid, sexuelle Nötigung) |
Vergehen, die sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begehbar sind (z.B. Körperverletzung), solange dem Versicherungsnehmer fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird.Hinweis: Kein Versicherungsschutz - unabhängig von der Berechtigung des Vorwurfes und vom Ausgang des Verfahrens - für Vergehen, die nur vorsätzlich begehbar sind (z.B. Beleidigung, Diebstahl) |
Vergehen und Verbrechen |
Eintritt und Versicherungsfall | Zeitpunkt der vorgeworfenen Straftat bzw. deren Beginn | Einleitung Ermittlungsverfahren (Die vorgeworfene Straftat kann auch vor Versicherungsbeginn liegen) |
Besondere Leistungsmerkmale / Kostenübernahme für | ||
a) Honorarvereinbarung mit Rechtsanwälten | ![]() |
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b) Firmenstellungsnahme / Praxisstellungnahme | ![]() |
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c) Zeugenbeistand (bei der Gefahr der Selbstbelastung) | ![]() |
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Kostenschutz für das Strafverfahren | ||
a) Vorsatzvorwurf | ![]() |
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b) Vorwurf wegen Fahrlässigkeit | ![]() |
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Ausgang des Strafverfahrens | ||
a) Verurteilung wegen Vorsatz | ![]() |
Rückforderung der bereits erbrachten Leistung |
b) Verurteilung wegen Fahrlässigkeit | ![]() |
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c) Strafbefehl (Vorsatz) | ![]() |
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Beistand im Verwaltungsrecht | ![]() |
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Hinweis:
Kein Versicherungsschutz im Rahmen des SSR besteht für die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung
- einer verkehrsrechtlichen Vorschrift sowie
- im Zusammenhang mit einem Kartellverfahren.
Kein Versicherungsschutz im Rahmen des SSR besteht außerdem für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichen Zusammenhang mit
- Krieg, feindselige Handlung, Aufruhr, innere Unruhen sowie
- Verfahren wegen der Mitgliedschaft in oder der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung
Weltweit im privaten, ehrenamtlichen und beruflichen (= nichtselbständigen) Bereich, europaweit im geschäftlichen Bereich
Beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen (ohne Ausschlüsse)
Honorarvereinbarung (Kein RVG – Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist seit dem 1. Juli 2004 in Deutschland die gesetzliche Grundlage der Abrechnung der Vergütung der Rechtsanwälte.)
Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung reicht aus – Strafverfolgungsbehörden müssen umgehend jedem Vorwurf nachgehen
Häufig sehr langwierige und anstrengende Gerichts- und Ermittlungsverfahren
Enorme Imageschäden dürfen nicht unterschätzt werden
private und berufliche Existenz durch laufende Ermittlungsverfahren bedroht
Unterstützung mit dem Ziel einer frühzeitigen und endgültigen Abwicklung der Gerichts- und Ermittlungsverfahren
Beendigung des Strafverfahrens
Finanzielle Mittel um:
- spezialisierte Rechtsanwälte mit der umfassenden Verteidigung zu beauftragen
- den Strafvorwurf von Vorsatzdelikten einzuschließen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt
- gutachterliche Stellungnahmen zu finanzieren, die nicht erst durch ein Gericht, sondern bereits im Vorfeld von der Verteidigung veranlasst worden sind
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Zeugenbeistand
Beistand im Verwaltungsrecht
Aktuell werden wir häufig von Selbstständigen, Unternehmern und Freiberuflern wegen Fragen zu Rückzahlungen der staatlichen Corona-Hilfen kontaktiert. Hier leistet der normale Strafrechtsschutz NICHT!
Der SSR hilft Ihnen in diesem Fall und wehrt Vorwürfe von ungerechtfertigter Inanspruchnahme der Unterstützungszahlungen vom Staat ab.
Wichtige Information für Sie:
Die wenigsten Verfahren enden mit einem Freispruch – nicht einmal jede zehnte vor den Strafgerichten verhandelte Sache! Und selbst dann wird meist nur ein Teil der Anwaltskosten von der Staatskasse übernommen. In den allermeisten Fällen müssen Sie also Ihren Strafverteidiger selbst bezahlen.
Allen Selbstständigen, Unternehmern, Lehrern, Erziehern, Ärzten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Trainern im Sportverein oder Arbeitnehmern empfehlen wir den Baustein erweiterter Strafrechtsschutz (SSR) mit abzuschließen.
Der Online Rechner bietet die Möglichkeit die Filterfunktion zu nutzen, um die Tarife herauszufiltern, die den Spezial-Straf-Rechtsschutz mit anbieten. Um in den Bereichen Vergehen, Verbrechen, nur Kostenübernahme aus dem RVG oder Honorarvereinbarung kein Restrisiko einzugehen, empfehlen wir: DMB Rechtsschutz oder KS/Auxilia
Rechnen und Vergleichen Sie hier im Rechtsschutz Vergleich Rechner